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Zurück zur Übersicht06.02.2026
Wahlprüfsteine für die Landtagswahl von Baden-Württemberg - BSW
Wir wollten wissen, was die Parteien zu "unseren" Themen zu sagen hatten.
Wir haben alle Parteien, die sich zur Wahl in BaWü stellen, angefragt.
In der Reihenfolge des Eingangs der Antworten erfolgen die News-Meldungen.
Parteien die fehlen haben nicht, oder noch nicht geantwortet
BSW
1. Werden Sie sich für die durchgehende Einführung von Ethikunterricht an Stelle des Religionsunterrichts in den Schulen einsetzen? (In Baden-Württemberg gibt es zurzeit Religionsunterricht in acht verschiedenen Religionsgruppen/Glaubensgemeinschaften). Antwort: Das BSW betrachtet Ethik- wie Religionsunterricht als wichtige Grundlage zur Wertevermittlung und zum Verständnis kultureller Zusammenhänge. Kultur ist die geistige Grundlage für ein gelingendes, selbstbestimmtes Leben, für Freiheit und eine funktionsfähige Demokratie. Für uns ist aber elementar: Niemand darf zu religiösen Bekenntnissen gedrängt oder verpflichtet werden. Daher fordern wir als grundlegenden Reformschritt ein Ethikunterricht mit echter Wahlmöglichkeit. Unsere Politik beruht auf zwei Pfeilern: der weltanschaulichen Neutralität des Staates und dem Respekt vor der pluralistischen Struktur unserer Gesellschaft. Wir sind überzeugt, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt die Fähigkeit erfordert, Widerspruch und andere Meinungen auszuhalten. Deshalb lehnen wir entschieden ideologische, religiös motivierte oder autoritäre Versuche ab, Andersdenkende auszugrenzen, ihre Haltungen zu überprüfen und Bekenntnisse einzufordern. Dies zerstört nicht nur den offenen Diskurs, den freie Gesellschaften benötigen – es gefährdet auch die Freiheit des Individuums. Dieses Prinzip gilt für unsere gesamte Politik, besonders aber für die Bildungspolitik und unseren Umgang mit Religion. Wir unterstützen daher ein pluralistisches Schulsystem, in dem auch bekenntnisfreie Schulen mit wertebasiertem Unterricht als echte und allgemein zugängliche Option zur Verfügung stehen. Dies entspricht nicht nur der Initiative der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, sondern ebenso unserem Ziel, durch gemeinsame Werte, Ziele und Erfahrungen gesellschaftliche Fragmentierungen zu überwinden. Konkrete Reformschritte Wir setzen uns für folgende Maßnahmen ein: 1. Echte Wahlfreiheit sichern: Alle Schüler sollen frei zwischen bekenntnisgebundenem Religionsunterricht und weltanschaulich neutralem Ethikunterricht wählen können – als Ausdruck der Gewissensfreiheit. 2. Ethikunterricht gleichstellen: Bessere finanzielle Ausstattung des Ethikunterrichts, um seinen gleichberechtigten Status gegenüber dem Religionsunterricht zu sichern. 3. Einrichtung bekenntnisfreier bzw. weltlicher Schulen entsprechend der Option aus Art. 7 III GG – als beste Entsprechung der weltanschaulichen Neutralität des Staates. 4. Vergleichende Religionswissenschaft verankern: Verpflichtende Lehrinhalte zur „Vergleichenden Religionswissenschaft und Ethik", die sachlich-wissenschaftlich, aufgeklärt und respektvoll verschiedene Weltanschauungen darstellen – ohne zu bewerten oder zu missionieren.
2. Welche Strategien verfolgt Ihre Partei zum Thema Selbstbestimmung menschlichen Lebens? (In Baden-Württemberg gibt es Kliniken, die ihrer Ärzteschaft Abtreibungen verbieten.) Antwort: Die freie, selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper und darüber, Mutter zu werden oder nicht, muss garantiert sein. Reproduktive Selbstbestimmung ist ein fundamentales Menschenrecht. Sie ist daher primär Gesundheitsdienstleistung – und nicht Gegenstand der Strafverfolgung. Mit dieser Position stellen wir nicht das Leben infrage. Wir erkennen vielmehr an: Frauen sind die Expertinnen ihrer eigenen Körper und Lebensentwürfe. Deshalb fordern wir die sofortige Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch. Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche müssen bundesweit straffrei und kostenlos zugänglich sein – unabhängig von Einkommen oder Wohnort. Wir wollen sicherstellen, dass Frauen jederzeit und überall eine freie, abwägende und autonome Entscheidung treffen können. Hierfür ist Voraussetzung, die gegenwärtige Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch gerade in der Fläche wirksam zu verbessern und wohnortnahe Angebote zu gewährleisten. Konkrete Reformschritte Wir sehen unmittelbaren Handlungsbedarf in drei Bereichen: 1. Rechtsrahmen auf Bundesebene: Der Bund muss einen modernen, verbindlichen Rechtsrahmen schaffen, der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen garantiert und sicherstellt – nicht nur erlaubt. 2. Öffentliche Krankenhäuser als Versorgungsanker: Öffentliche Kliniken müssen finanziell und organisatorisch unterstützt werden, um: • neutrale und umfassende Beratung anzubieten. • barrierefreien Zugang zu sicheren Abbrüchen zu gewährleisten. • verlässliche Versorgung vor Ort zu ermöglichen. 3. Schutz für Leistungserbringer: Anbieter von Abbrüchen müssen vor Einschüchterung, Druck und physischen Übergriffen geschützt werden – durch rechtliche Sicherheit, praktische Unterstützung und politischen Rückhalt
3. Wie stehen Sie zur aktiven Sterbehilfe für voll entscheidungsfähige erwachsene Menschen? Antwort: Das BSW lehnt ideologische Beschränkungen der Lebensentwürfe ab – denn diese sind oft Angriffe auf fundamentale Grundrechte. Daher fordern wir auch die reproduktive Selbstbestimmung ein (Frage 2). Dasselbe Prinzip wenden wir auch auf das Lebensende an: Menschen, die voll entscheidungsfähig sind und ohne Leiden sterben möchten, haben das Recht dazu. Wir stehen in dieser Frage für einen menschlichen Ansatz. Das BSW befürwortet uneingeschränkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2020 (2 BvR 2347/15). Das Gericht entschied: Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben – einschließlich der Freiheit, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Diesem Urteil liegt eine klare Prämisse zugrunde: Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes beruht auf einem Menschenbild der Würde, der freien Persönlichkeitsentfaltung sowie der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Wir treten dafür ein, dass dieses Menschenbild präzise im nachfolgenden Recht verankert ist – und dass es im Alltag umgesetzt wird: durch eine verantwortliche, rechtssichere und würdevolle Suizidbegleitung für alle Menschen. Schutzvoraussetzungen: Selbstbestimmung durch Sicherheit Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben erfordert Schutzmaßnahmen, die gleichzeitig die persönliche Autonomie wahren. Wir sehen folgenden rechtlichen und praktischen Rahmen als notwendig und ausreichend: 1. Psychologische Evaluation: Unterscheidung des autonomen Sterbewunsches von einer psychischen Krise. 2. Zweite ärztliche Meinung: Sicherstellung, dass die medizinische Entscheidung auf solider objektiver Grundlage beruht. 3. Bedenkfrist: Ausreichend Zeit zur Reflexion. 4. Schutz vor Kommerzialisierung: Kein Profitinteresse bei der Sterbehilfe – um Missbrauch und Druck auszuschließen.
4. Wie wollen Sie verhindern, dass sich in Deutschland ähnliche antiwissenschaftliche Tendenzen wie zurzeit in den USA verbreiten? Antwort: Wissenschaft als Fundament der Gesellschaft Das BSW lehnt das politische Phänomen der Antiwissenschaftlichkeit kategorisch ab. Wir fordern mindestens 4 % des BIP für Forschung und Entwicklung bis 2030 – eine Investition in unsere Zukunftsfähigkeit. Kreationismus, Verschwörungsmythen und Pseudowissenschaft sind keine „alternativen Sichtweisen". Sie sind Hindernisse für mündige Bürger, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, sachliche Debatte und nachhaltige Lösungen. Entscheidend ist dabei: Wir unterschieden klar zwischen zwei Phänomenen, die oft vermischt werden: Legitimen, kritischen Positionen Andersdenkender, die ihre Meinung begründet vertreten – und bewussten Falschdarstellungen durch vorsätzliche Verzerrung oder Bagatellisierung realer Probleme. Diese unterscheiden sich fundamental in Legitimität, Charakter und Zweck. Rationale Entscheidungsfindung: Bildung als Schlüssel Eine zukunftsfähige Leistungsgesellschaft braucht rationale Entscheidungsfindung mehr denn je. Der Schlüssel hierfür liegt in zwei Säulen: • Aufklärung: Vermittlung des Wertes von Wissen und Wahrheit – sowie der Gefahr von Gewissheiten • Bildung: Exzellente, umfassende und lebenslange Bildung für alle Wenn wir es schaffen, insbesondere die Jugend zu einer informierten, reflektierten, kritischen und selbstbewussten Generation auszubilden, wird unsere Gesellschaft nicht nur den Herausforderungen widerstehen – sie wird gestärkt aus ihnen hervorgehen. Konkrete Maßnahmen zur Prävention 1. Wissenschaftskommunikation stärken: Komplexe Fakten verständlich und zugänglich machen – ohne dabei zu vereinfachen 2. Medienkompetenz in Schulen ausbauen. 3. Transparenz bei Social-Media-Algorithmen. 4. Unabhängige Forschung schützen: Die Freiheit von Forschung und Lehre muss garantiert bleiben.
5. Treten Sie für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein – auch im Bund? Antwort: Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen besteht als geltendes Verfassungsrecht seit über 100 Jahren – und ist bis heute nicht erfüllt. Hinzu kommt: Die jährlichen Zahlungen sind ungerecht verteilt und weiter angewachsen. Das ist ein Anachronismus, den wir überwinden müssen. Aus Sicht des BSW muss der verfassungsrechtliche Konflikt im Interesse der öffentlichen Haushalte, Investitionsfähigkeit und Daseinsvorsorge absehbar gelöst werden. Ein weltanschaulich neutraler Staat darf nicht strukturell religiöse Institutionen selektiv finanzieren. Dennoch: Jede politische Entscheidung muss die tatsächlichen Auswirkungen bedenken. Die Kirchen sind Träger unzähliger Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und wichtiger Wohlfahrtsverbände, Arbeitgeber für Hunderttausende Menschen, Organisatoren von Ehrenamt und vielfältigen Gemeindeprogrammen sowie Ankerpunkte für Zusammenhalt. Gerade in einer Zeit zunehmender Spaltung, Unsicherheit, Kriegsgefahr und Sozialabbau sind ihre sozialen Leistungen – nah bei den Menschen – für Gemeinwohl und Zusammenhalt unverzichtbar. Eine schlichte Beendigung der Staatsleistungen hätte neben verfassungsrechtlichen Fragestellungen direkte negative Folgen und Kaskadeneffekte, die wir nicht verantworten können: • Jugendarbeit und Seniorenprogramme würden reduziert. • Obdachlosenhilfe und Integrationsarbeit verlören Ressourcen. • Die Qualität von Kindergärten und Schulen würden durch geringere Unterstützung sinken. • Ehrenamtsstrukturen würden geschwächt. Diese Verluste kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten. Deshalb brauchen wir eine Lösung, die soziale Realität und verfassungsrechtliche Verpflichtung in Einklang bringt. Das BSW schlägt einen pragmatischen Kompromiss vor: Die Staatsleistungen werden für einen klar begrenzten Übergangszeitraum von 30 bis 40 Jahren in einen Ablösefonds überführt. Dieser Fonds stellt die sozialen Leistungen sicher, gibt Akteuren Planungssicherheit, kompensiert die Kirchen abschließend und beendet die Blockade.
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