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Zurück zur Übersicht06.02.2026
Wahlprüfsteine für die Landtagswahl von Baden-Württemberg - Die Grünen
Wir wollten wissen, was die Parteien zu "unseren" Themen zu sagen hatten.
Wir haben alle Parteien, die sich zur Wahl in BaWü stellen, angefragt.
In der Reihenfolge des Eingangs der Antworten erfolgen die News-Meldungen.
Parteien die fehlen haben nicht, oder noch nicht geantwortet.
Die Grünen
1. Werden Sie sich für die durchgehende Einführung von Ethikunterricht an Stelle des Religionsunterrichts in den Schulen einsetzen? (In Baden-Württemberg gibt es zurzeit Religionsunterricht in acht verschiedenen Religionsgruppen/Glaubensgemeinschaften).
Wir Grüne wissen um die große Bedeutung, die Ethikunterricht für die Wertevermittlung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten kann. Wir bekennen uns, als Ausdruck individueller Selbstbestimmung, neben der Anerkennung und dem Schutz kultureller und religiöser Vielfalt, genauso klar zu der Freiheit, keiner Religion anzugehören. Deshalb wollen wir das Fach Ethik ergänzend zum in der Landesverfassung verankerten konfessionellen Unterricht stufenweise für alle Jahrgangsstufen einführen, um allen Kindern und Jugendlichen ein Angebot zu den großen Fragen Frieden, Gerechtigkeit und Zusammenleben anzubieten, auch jenen, die nicht den Religionsunterricht besuchen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Modelle für eine intensivere Kooperation des Fachs Ethik mit dem konfessionellen Unterricht.
2. Welche Strategien verfolgt Ihre Partei zum Thema Selbstbestimmung menschlichen Lebens? (In Baden-Württemberg gibt es Kliniken, die ihrer Ärzteschaft Abtreibungen verbieten.)
Für uns Grüne gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung, dass jede Frau Zugang zu einem sicheren und wohnortnahen Schwangerschaftsabbruch hat. Selbstbestimmte Entscheidungen brauchen gute Beratung, medizinische Qualität und erreichbare Angebote. Gleichzeitig nehmen wir den Schutz des ungeborenen Lebens ernst: Beides gehört für uns zusammen. Deshalb wollen wir, dass jede Frau in dieser Situation nicht allein gelassen wird: Sie soll schnell einen sicheren, wohnortnahen medizinischen Termin für einen Abbruch finden können, eine unabhängige Beratung erhalten, die informiert statt bevormundet, und auf Wunsch psychosoziale Unterstützung bekommen. In diesem Zusammenhang setzen wir uns konsequent gegen Gehsteigbelästigungen ein. Gleichzeitig stärken wir Prävention und Aufklärung, damit ungewollte Schwangerschaften möglichst gar nicht erst entstehen. So schaffen wir einen verantwortungsvollen Rahmen, der echte Selbstbestimmung ermöglicht und Frauen in jeder Phase zuverlässig begleitet.
Auf Bundesebene treten wir dafür ein, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch (§218) herauszunehmen und außerhalb des Strafrechts klar und rechtssicher zu regeln.
Damit setzen wir auf eine Strategie, die Selbstbestimmung stärkt, Schutzkonzepte ernst nimmt und die Versorgungsrealität im Land konkret verbessert – auch dort, wo das Land aufgrund der Trägerstrukturen nicht direkt steuern kann.
3. Wie stehen Sie zur aktiven Sterbehilfe für voll entscheidungsfähige erwachsene Menschen?
Das Thema Sterbehilfe steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Selbstbestimmungsrecht einerseits und dem Auftrag des Staates, Leben zu schützen, andererseits, wobei das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich einen hohen Stellenwert eingeräumt hat. Dieser Einschätzung schließen wir uns grundsätzlich an, setzen aber gleichzeitig auf den Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten. Ebenso setzen wir auf Suizidprävention und den Ausbau psychosozialer Unterstützung, damit niemand sich aus sozialem Druck oder fehlender Versorgung zum Suizid gedrängt fühlt.
4. Wie wollen Sie verhindern, dass sich in Deutschland ähnliche antiwissenschaftliche Tendenzen wie zurzeit in den USA verbreiten?
Um antiwissenschaftlichen Tendenzen vorzubeugen, stärken wir konsequent die strukturellen Grundlagen wissenschaftlicher Freiheit. Dazu gehören eine langfristig steigende Grundfinanzierung, verlässliche Dauerstellen und der Schutz der Hochschulautonomie durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dieser Erfolg in der verlässlichen Finanzierung zeigt sich, nachdem wir im April bereits die dritte Hochschulfinanzierungsvereinbarung gemeinsam mit den staatlichen Hochschulen unterzeichnet haben.
Besonders erwähnt sei an dieser Stelle das Institut für Rechtsextremismusforschung (IRex) welches 2023 an der Universität Tübingen als eine der empfohlenen Maßnahmen des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses eingesetzt wurde. Die Forschungsergebnisse sollen dazu beitragen, Demokratie in Staat und Zivilgesellschaft zu stärken.
Ein offenes und zugängliches Wissenschaftssystem – von der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren Ende 2011 über die Einführung der Verfassten Studierendenschaft 2012 bis zu innovativen Ausbildungswegen und guten Bedingungen für Ausgründungen – schafft Vertrauen und verhindert, dass Bildung exklusiv und abhängig vom Geldbeutel ist oder politisch manipulierbar wird. Dazu gehört für uns auch die Abschaffung der Studiengebühren für ausländische Studierende, denn wissenschaftlicher Austausch lebt von Internationalität und Chancengleichheit und darf nicht durch finanzielle Hürden eingeschränkt werden.
Gleichzeitig erhöhen wir die Resilienz des Wissenschaftssystems gegenüber Polarisierung und politischem Druck, indem wir internationale Entwicklungen genau beobachten und entschieden gegen Sprach- und Denkverbote oder politisch motivierte Eingriffe in Forschung und Lehre eintreten. Professionelle Wissenschaftskommunikation sowie der Schutz von Forschenden vor Anfeindungen sind zentrale Bausteine, damit wissenschaftliche Erkenntnisse frei, verständlich und faktenbasiert vermittelt werden können.
5. Treten Sie für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein – auch im Bund?
Wir haben uns bereits in der Vergangenheit sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene immer wieder für eine Ablösung der Staatsleistungen eingesetzt und werden das auch weiterhin tun.
Die Staatsleistungen an die Kirchen sind historisch bedingt, aber immer schwerer zu rechtfertigen. Das liegt einerseits an der zunehmenden Säkularisierung, andererseits aber auch daran, dass die Staatsleistungen eine Verzerrung des religiösen Wettbewerbs darstellen, die einem weltanschaulich neutralen Staat nicht gut zu Gesicht steht.
Problematisch ist jedoch nach wie vor die verfassungsrechtlich vorgegebene Entschädigungsleistung, die für die Ablösung erforderlich ist. Hier ist der Bund gefragt, wir drängen deshalb weiterhin darauf, dass der Bund entsprechende Eckpunkte vorlegt, die eine Ablösung ermöglichen.
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